Ausbildung Sachkundenachweis

Obligatorischer Hundekurs (Sachkundenachweis)

Seit dem 1. September 2008 schreibt das Gesetz vor, dass jeder Neuhunde-Halter einen Praxiskurs sowie jeder Ersthunde-Halter einen Theorie- und Praxiskurs mit seinem Hund besuchen soll. Diese Kurse dürfen nur vom Veterinäramt anerkannten Personen durchgeführt werden. Der Theorie- und Praxiskurs umfasst je vier Stunden. Unter anderem mit den Theoriethemen (Gesundheit, Lerntheorie, Hund und Gesetz, Ausdrucksverhalten des Hundes, Rassekunde und Hundehalter-Knigge) und den Praxisthemen (Grundgehorsam wie Rückruf, Sitz-Platz, Warten, Abbruchsignal und Leinenlaufen).

Ab dem Jahr 2010 müssen die Ersthundehalter den Theoriekurs besuchen, bevor der Hund zu Hause einzieht. In den nächsten zwei Jahren besteht eine Uebergangsfrist. Von diesen Kursen sind nur Tierärzte ausgenommen. Alle anderen Personen, bei denen ein neuer Hund einzieht, sind verpflichtet, diesen Kurs zu besuchen.

In den Kursen können Hunde jeden Alters mitmachen. Aber auch hier gilt: Je früher mit der Ausbildung begonnen wird, umso eher können wir unseren Hund dahin führen, wo wir ihn gerne haben möchten.

Qualität ist in der Hundeausbildung das Wichtigste. Deshalb wird bei uns nur in kleinen Gruppen gearbeitet. Denn so kann besser auf das einzelnen Team eingegangen werden. Es besteht zudem genügend Zeit für inividuelle Fragen und Probleme.

Anmeldungen nehmen wir gerne entgegen (Ansprechpartner):

Mägerli Gaby, Tel. +41 56 2841678, Natel +41 79 7534139, E-Mail  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.   oder auch über unsere Homepage via 'Kontakt'.

Sind noch Fragen zur neuen obligatorischen Hundeausbildung? - Hier finden sie einige Antworten

Wie sieht die Ausbildung konkret aus?

 

Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs und einem Training mit dem Hund. Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, vorher einen Theoriekurs besuchen, der mindestens vier Stunden dauern wird. Wenn sie dann den Hund erhalten, müssen sie im ersten Jahr ein Training absolvieren, das mindestens 4 Uebungseinheiten à 1 Stunde umfasst.

 

Wozu eine obligatorische Hundeausbildung?

 

Mit der Ausbildung lernen Sie, welche Grundbedürfnisse ein Hund hat, was Sie ihm bieten müssen und wie Sie ihn führen sollen. Die Ausbildung bringt somit einerseits dem Hund etwas, nämlich eine tiergerechte Haltung und Erfahrung in ungewohnter Umgebung und mit fremden Hunden. Sie fördert aber auch die Kontrolle der Haltenden über ihre Tiere und damit die öffentliche Sicherheit. Gerade der Theoriekurs vor dem Kauf erfüllt aber einen weiteren Zweck: Künftige Haltende sollen sich bewusst werden, welches Engagement ein Hund über Jahre weg bedeutet und ob sie dies leisten können. Diese Frage sollte man sich vor jedem Kauf eines Tieres stellen.

 

Gibt es am Ende der Kurse eine Prüfung?

 

Nein. Weder beim Theorie-Kurs noch beim Training gibt es eine Prüfung. Allerdings kann es vorkommen, dass Haltende, die ihre Hunde beim Training überhaupt nicht unter Kontrolle haben, vom kantonalen Veterinäramt zu weiteren Schulungen verpflichtet werden.

 

Wer kann solche Kurse anbieten?

 

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat genaue Kriterien für die Ausbildung und die Ausbildner erarbeitet. Diese sind in einer Departementsverordnung definiert. Das BVET anerkennt aufgrund dieser Kriterien Organisationen (Verbände, Vereine, Firmen, Ausbildungsstätten,…), die Kursleiter ausbilden können. Auf www.tiererichtighalten.ch werden die anerkannten Organisationen und ihre Ausbildungen aufgelistet. Wer künftig die für Hundehaltende obligatorischen Hundekurse geben möchte, muss eine solche oder eine entsprechende Ausbildung absolviert und die Prüfung bestanden haben.

 

Muss man mit jedem Hund jeder Rasse in dieses Training?

 

Ja, unabhängig von Rasse und Grösse.

 

 

Fragen zur neuen obligatorischen Hundeausbildung? Hier finden Sie weitere Antworten.

 

Link: Bundesamt für Veterinärwesen BVET